Datenschutzerklärung:
Der TSV Grafing von 1864 e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in seiner Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben. Durch die Mitgliedschaft im TSV Grafing von 1864 e.V. stimmen die Mitglieder der: Erhebung, Nutzung und Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung an die jeweiligen Fachverbände und des BLSV e.V.) ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereines zu. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände und des BLSV e.V., findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.
Durch die Mitgliedschaft im TSV Grafing von 1864 e.V. willigt das Mitglied ein, dass der TSV Grafing von 1864 e.V. Bilder von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf den WebSites des Vereins oder sonstigen Vereinspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt. Abbildungen von genannten Einzelpersonen oder Kleingruppen hingegen bedürfen einer Einwilligung der abgebildeten Person.
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO das Recht folgende Informationen zu erhalten: die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind; die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; die Zwecke der Verarbeitung; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten; nach §60, den Bundesbeauftragten anzurufen.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Datenschutzrichtlinien des TSV Grafing von 1864 e.V. an und erteile die Einwilligung der oben beschriebenen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Mir ist bewusst, dass ich die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Durch den Widerruf werden alle Daten gelöscht und werden nicht mehr weiterverarbeitet. Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der Rechenschaftspflichten für einen bestimmten, gesetzlich definierten Zeitraum aufbewahrt werden müssen, können erst nach Ablauf der Fristen endgültig gelöscht werden.